AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit natürlichen oder juristischen Personen („Kunde“) über die Bestellung von Waren sowie über die weiteren Leistungen der Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH.

2. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt wird.

3. Mit der Unterzeichnung des Vertrages, mit erfolgreicher Reservierung und mit der Bestellung von Waren werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich in den Vertrag einbezogen und anerkannt.

II. Leistungen

1. Wir vermieten Hotelzimmer, Suiten, Tagungsräume und Eventlocations, wobei letztere zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Hochzeiten, Privatveranstaltungen, etc. gebucht werden können. Außerdem betreiben wir zwei Restaurants, bieten Kochkurse an und vertreiben Patisserie sowie Spirituosen. Wir führen

I. Allgemeine Regelungen

I.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Kloster Nimbschen in Grimma (nachfolgend: Hotel genannt) abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

I.2. Preise können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als einen Monat beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht wird oder im Hotel- und Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind.

I.3. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit dem Hotel und unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffer I.10. dieser AGB erfolgen. Sondervereinbarungen sind möglich. Diese müssen im Vertrag schriftlich festgehalten sein. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11 Uhr zu räumen. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

I.4. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 42 Kalendertage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Hotel ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.

I.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

I.6. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Hotel bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen.

I.7. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

I.8. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner

I.9. Rechnungen sind grundsätzlich nach 14 Kalendertagen und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % bzw. 8 % über dem am Fälligkeitstage geltenden Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen das Hotel nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % abhängig zu machen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich das Hotel vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von 100 % der bestellten Leistungen zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Kalendertage vor Anreise fällig.

I.10. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

  • bei Stornierung im Zeitraum von 42. bis 31. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 10 % der bestellten Leistungen,
  • bei Stornierung im Zeitraum von 30. und 9. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 50% der bestellten Leistungen,
  • bei Stornierung im Zeitraum von 8. Kalendertag bis zum vereinbarten Leistungspunkt werden 80% der bestellten Leistungen,
  • bei Stornierung am Anreisetag oder Nichtanreise (NoShow) werden 100% der bestellten Leistungen

bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen, fällig. Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können. Ist die bestellte Leistung teilbar und nur ein Teil der Leistung nicht abgenommen, so werden die Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig. Der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen durch den Vertragspartner bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

I.11. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels bei eingebrachten Gegenständen und Materialien ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf maximal 3.000,- Eur begrenzt.

I.12. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels, den Restaurants sowie Veranstaltungs- und Tagungsräumen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. In den Hotelzimmern, Restaurants sowie Veranstaltungs- und Tagungsräumen ist das Rauchen untersagt. Können Zimmer oder Räumlichkeiten aufgrund von Mißachtung des Rauchverbotes nicht weiter vermietet werden, wird der entstandene Ausfall / Reinigungskosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. 50,00 € werden mindestens berechnet.

I.13. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Hotel vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotels unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.

I.14. Die vertragliche Haftung des Hotels für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten haben, ist ausgeschlossen.

I.15. Das Hotel ist zum Ersatz von Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur verpflichtet, soweit

  • der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht; oder
  • das Hotel eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt; oder
  • der Schaden auf einen von dem Hotel zu vertretenden Fall von Verzug oder Unmöglichkeit zurückzuführen ist; oder
  • der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche das Hotel abgeschlossen hat oder zumutbar hätten abschließen können; oder
  • sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisiert

Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Verzug oder Unmöglichkeit haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss oder die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Hotels. Unberührt von vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung für eingebrachte Sachen. Näheres hierzu regelt Ziff. I.11 dieser AGB.

I.16. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

I.17. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte.

I.18. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Grimma. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

I.19. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

I.20. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

II. Zusätzliche Geschäftsbedingung Veranstaltungen

II.1. Reservierungen für Veranstaltungen werden für das Hotel erst verbindlich, wenn der Veranstalter die ihm von dem Hotel übersandte Auftragsbestätigung unterschreibt und diese innerhalb der gesetzten Frist beim Hotel eingeht sowie die gegebenenfalls geforderte Vorauszahlung von mindestens 30 % erfolgt ist. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsabteilung. Eine Abweichung von dieser Regelung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Für Stornierungen gilt Ziff. I.10. dieser AGB entsprechend. Die Anzahlung wird im Falle einer Stornierung mit den Stornierungsgebühren verrechnet.

II.2. Für den Fall der Stornierung von Veranstaltungsräumen mit Verzehr sind die Bereitstellungskosten als pauschalisierter entgangener Gewinn zu bezahlen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein entgangener Gewinn nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist. Berechnungsgröße ist der zu erwartende Umsatz, wobei grundsätzlich die Auftragsbestätigung maßgeblich ist. Analog gilt hier Ziff. I. 10 dieser AGB.

II.3. Die Größe des Seminarraumes richtet sich nach der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Teilnehmeranzahl. Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis zu max. 5 % vom Hotel akzeptiert, das insofern unter Vorbehalt zusätzlicher Kosten ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet. Über eine weitergehende Überschreitung der Teilnehmerzahl bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit dem Hotel. Bei Überschreitung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Abrechnung zugrunde gelegt. Im Fall der Überschreitung der Teilnehmerzahl hat der Veranstalter dem Hotel die dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen gesondert zu vergüten.

II.4. Sollte die Teilnehmerzahl von der ursprünglich reservierten Anzahl um mehr als 10 % verringert sein, werden 90 % der ursprünglich reservierten Teilnehmeranzahl aller gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt, sobald die Auftragsbestätigung unterschrieben beim Hotel eingegangen ist.

II.5. Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.

II.6. Der Veranstalter darf, wenn diese nicht Gegenstand der Veranstaltung sind und Demonstrationszwecken dienen, Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, koscheres Essen, usw.) kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen werden. In diesen Fällen wird eine der Höhe nach in der Vereinbarung zu bestimmende Servicegebühr bzw. ein Korkgeld berechnet.

II.7. Einem Änderungswunsch am Veranstaltungstag hinsichtlich der Einrichtung, Ausstattung und Bestuhlung kann nur Folge geleistet werden, wenn eine Einigung über den Kostenaufwand erfolgt ist.

II.8. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau, sowie während der Veranstaltung durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden und von dem Hotel nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter. Selbiges gilt für den Verlust von Eigentum des Hotels. Dem Veranstalter wird empfohlen, eine Versicherung für Schäden, die das Hotel nicht zu vertreten hat, abzuschließen.

II.9. Eine etwaige notwendige Versicherung von eingebrachten Ausstellungs- bzw. eingebrachten Dekorationsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Das Hotel haftet für solche Gegenstände nach den Grundsätzen der unentgeltlichen Verwahrung gemäß Paragraph 690 BGB. Danach hat das Hotel nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die es in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

II.10. Sollten Störungen oder Defekte an dem vom Hotel zu Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtung von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Gegenstände frei.

II.11. Wird im Rahmen der Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Veranstalter die Veranstaltung erforderlichenfalls bei der GEMA anzumelden. Das Hotel wird vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus der unerlaubten Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.

II.12. Verschiebt sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die Anfangs- oder Schlusszeit der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzlich entstandene Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel hat diesen Umstand zu vertreten.

II.13. Die Veröffentlichung des Namens des Hotel Kloster Nimbschen Grimma, in welchem die Veranstaltung stattfindet, ist nur zulässig, soweit ein Vertreter des Hotels schriftlich zustimmt. Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung des Hotelnamens zum Zwecke der Angabe des Veranstaltungsortes und einer etwaigen Wegbeschreibung, soweit es sich nicht um eine Veröffentlichung in Medien handelt, die einer unbegrenzten Anzahl von Personen zugänglich sind und soweit der Hotelname gegenüber dem übrigen Text nicht besonders hervorgehoben wird.

II.14. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Hotelleitung bis zu deren Erteilung der Vertrag schwebend unwirksam ist. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und das Hotel zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages von dem Hotel getätigten Aufwendungen verpflichtet.

II.15. Die gekennzeichneten Notausgänge dürfen weder verstellt noch eingeengt werden.
III. Zusätzliche Geschäftsbedingungen - Gruppen

III.1. Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von gebuchten 15 Personen, es erfolgt gemeinsame An- und Abreise. Es wird nur eine Gesamtrechnung erstellt und gegebenenfalls dem Reiseleiter übergeben. Für eine Gruppe mit weniger als 15 Personen gelten die Preise für Einzelreisende. Ein Anspruch auf Gewährung von Gruppenpreisen besteht nicht; aufgrund individueller Vereinbarung können je nach Verfügbarkeit und Nachfrage Gruppenpreise gewährt werden.

III.2. Reservierungen sind schriftlich zu bestätigen: _ Seriengruppen werden mit Unterschrift des Vertrages bestätigt. _ Punktuelle Gruppen werden 42 Kalendertage vor Ankunft der jeweiligen Gruppe bestätigt. Die endgültige Namensliste der Mitglieder der jeweiligen Gruppe muss dem Hotel bis 14 Kalendertage vor Ankunft mitgeteilt werden.

III.3. Das Hotel übersendet dem Veranstalter eine Reservierungsbestätigung mit den wesentlichen Bestandteilen der aufgenommenen Reservierung und Angaben zum Check-in sowie zu den Zahlungsbedingungen.

III.4. Anzahl und Storno a) Seriengruppen: Die Vorauszahlung beläuft sich auf den Betrag, der den Übernachtungskosten eines durchschnittlichen Aufenthaltes entspricht. Dieser Betrag ist 14 Kalendertage vor der ersten Anreise fällig und wird mit dem letzten Aufenthalt der Serie verrechnet. b) Punktuelle Gruppen: Reservierungen sind für das Hotel erst nach Anzahlung von 50 % und 42 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe, wenn der Veranstalter seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, nach Anzahlung von 100 % und 42 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe, verbindlich. Diese Anzahlung wird vom Hotel im Falle einer Stornierung einbehalten, wenn die Stornierung innerhalb von 42 Kalendertagen vor Ankunft der Gruppe erfolgt. Bei Stornierungen für Gruppen gilt ansonsten Punkt I.8. dieser AGB entsprechend.

III.5. Rechnungsstellung für Punktuelle Gruppen: Die Rechnungen sind in Euro vier Kalendertage vor Anreise der Gruppe per Banküberweisung bzw. durch gedeckten Bankscheck oder in bar bei Anreise der Gruppe zahlbar, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

III.6. Alle neben den üblichen Vertragsleistungen bestehenden Kosten wie Telefon, Bar, etc., soweit es im Vertrag nicht anders geregelt ist, sind bei Abreise von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung durch die einzelnen Teilnehmer haftet der Veranstalter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH – Bereich Patisserie:

 

I.              Geltungsbereich

1.       Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit natürlichen oder juristischen Personen (Besteller) über die Bestellung von Waren der Patisserie sowie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH.

2.       Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt wird.

3.       Mit der Unterzeichnung des Vertrages und mit der Bestellung von Waren der Patisserie werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich in den Vertrag einbezogen und anerkannt.

 

II.             Vertragsverhältnis

1.       Patisserie-Produkte und Spirituosen können sowohl zum Verzehr vor Ort im Rahmen einer Feierlichkeit, als auch zur Lieferung nach vorheriger Absprache oder Abholung erworben werden.

2.       Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar. Die Bestellung von Patisserie-Artikeln erfolgt durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen], durch Telefonanruf, per E-Mail oder persönlich, stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch die Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH zustande. Die Annahme der Bestellung kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich erfolgen. Mit Annahme der Bestellung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Preises fällig. Soll die Ware sofort mitgenommen werden, wird der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Bei einer Abholung der bestellten Ware kann vor Ort bezahlt werden.

3.       Die Anfrage zur Erstellung eines individuellen Angebots ist unverbindlich. Es wird dann ein konkretes Angebot erstellt, welches innerhalb von fünf Tagen angenommen werden kann.

 

III.            Leistungen

1.       Wir bieten Waren an, die sofort erworben werden können und solche, die erst hergestellt werden müssen. Lagerware kann immer sofort geliefert oder abgeholt werden (z. B. Luftschokolade), jedoch nur „solange der Vorrat reicht“. Im Übrigen werden die Produkte erst auf Bestellung hergestellt.

2.       Für die Herstellung individueller Waren verpflichtet sich der Besteller, alle erforderlichen und geeigneten Informationen, Texte oder Dateien per E-Mail unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Spätestens sieben Tage vor dem Abhol- oder Liefertermin müssen alle nötigen Informationen vorliegen. Die Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH übernimmt keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit. Änderungen in der Individualisierung sind danach nicht mehr möglich.

 

IV.            Gutscheine

1.       Es ist auch der Erwerb von Gutscheinen möglich.

2.       Die erworbenen Gutscheine können ausschließlich für den Bereich Patisserie der Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH eingelöst werden.

3.       Gutscheine sind innerhalb von drei Jahren nach deren Ausstellung einzulösen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.

4.       Gutscheine können nur gegen Waren eingetauscht werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.

5.       Sollte der Bereich Patisserie der Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH geschlossen werden, kann der Gutscheinwert erstattet werden. Dies gilt nur, soweit die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

 

V.             Preise

1.       Wir sind verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Besteller zahlt für diese den vereinbarten Preis. Ist kein Preis individuell vereinbart worden, beispielsweise für die Bestellung von Lagerware, zahlt der Besteller den Preis gemäß der aktuellen Preisliste. Die Preisliste liegt aus.

2.       Der Besteller ist verpflichtet, unsere geltenden bzw. die vereinbarten Preise zu zahlen. Sollte der Besteller an individueller Ware Änderungswünsche haben, bei denen sich der Preis ändern würde, ist der vereinbarte oder der den Änderungen entsprechende höhere Preis zu zahlen. Eine Reduzierung des Preises ist nachträglich nicht möglich, soweit sich der Preis um mehr als 10% des ursprünglichen Preises reduziert.

3.       Die Preise verstehen sich in EURO einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Mehrwertsteuersatz.

4.       Wir sind berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

 

VI.            Mindestabnahmemenge

1.       Werden Patisserie-Produkte für eine bestimmte Personenanzahl bestellt, ist diese zuvor anzugeben. Einige Patisserie-Angebote werden generell nur ab einer bestimmten Mindestpersonenanzahl bzw. Mindestabnahmemenge erbracht (z. B. Sweet-Table). Wir behalten uns für, Individualisierungen für Patisserie-Artikel erst ab einer im konkreten Einzelfall zu bestimmenden Mindestabnahmemenge umzusetzen.

2.       Änderungen in der Personenzahl oder Abnahmemenge sind bis spätestens 7 Tage vor dem Liefer-, Abhol- oder Veranstaltungstermin durch den Besteller bekannt zu geben. Die Mindestzahl wird dem Besteller auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Eine darüber hinaus gehende Anzahl wird zusätzlich berechnet. Sollten uns keine Zahlen innerhalb der Frist bekannt gegeben werden, nutzen wir die zuletzt laut Angebot festgehaltene Anzahl bzw. Abnahmemenge.

 

VII.           Abholung und Lieferung

1.       Bestellungen sind grundsätzlich abzuholen. Sämtliche Ware, die keine Lagerware ist, ist in einem vorher festgelegten oder individuell abgesprochenen Zeitraum abzuholen.

2.       Im Einzelfall kann nach vorheriger individueller Absprache Ware geliefert werden. Eine Lieferung ist vom Standort der Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH aus nach individueller Absprache möglich. Die Ware ist zum vereinbarten Zeitpunkt vom Besteller oder einer beauftragten Person persönlich entgegenzunehmen. Sollte der Besteller auf einen Ablageort bestehen, trägt der Besteller selbst die Verantwortung dafür, dass der Ablageort dafür geeignet ist, dass verderbliche Lebensmittel vorübergehend abgestellt werden.

3.       Die Ware wird so geliefert, dass sich zusätzliche Hilfswerkzeuge erübrigen. Wenn die Verwendung einer Tortenplatte oder Etagere notwendig ist, fällt eine Leihgebühr, sowie eine Kaution an. Die jeweilige Höhe wird im Angebot ausgewiesen. Der Besteller verpflichtet sich, die überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Bei Verlust und/oder Beschädigung wird die Kaution einbehalten. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe sofort zurückgezahlt.

 

VIII.          Haftung

1.       Alle Produkte sind zum direkten Verzehr bestimmt, außer sie sind mit einem abweichenden Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet. Die Produkte sind kühl, trocken und nicht in direkter Sonneneinstrahlung zu transportieren und zu lagern.

2.       Die Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH haftet nur dann für Schäden durch die Verwendung von Zutaten, gegen die eine Allergie besteht, wenn der Besteller zuvor die Verwendung dieser Zutat ausdrücklich schriftlich untersagt hat.

3.       Alle Produkte werden in Handarbeit hergestellt, weshalb kleine Abweichungen in Gewicht, Größe, Farbe und Motiven möglich sind. Diese stellen keinen Mangel dar und berechtigten nicht zur Minderung.

4.       Unsere vertragliche Haftung für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen wir zu vertreten haben, ist ausgeschlossen.

5.       Bei der individuellen Gestaltung von Patisserie-Waren verpflichtet sich der Besteller, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrecht und Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Die Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH wird ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter freigestellt.

 

IX.            Widerrufsrecht

1.       Wenn der Besteller Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

2.       Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht.

3.       Das Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht, wenn die Waren persönlich oder durch einen dazu bevollmächtigten Dritten abgeholt werden.

4.       Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

5.       Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

 

Widerrufsbelehrung

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag, sofern er ausschließlich unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail, Online) zustande gekommen ist, zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist muss die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist bei der Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH eingehen.

 

Folgen des Widerrufs:

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben.

 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an (hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Ware ermächtigten Person einzufügen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

 

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

- Ende der Widerrufsbelehrung –

 

6.     Stornierung, Rücktritt

a.     Rücktritt durch den Besteller

1.       Der Besteller kann jederzeit vor Erhalt bestellter Patisserie-Ware durch schriftliche Erklärung vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten (Storno).

2.       Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH.

3.       Individuelle Patisserie-Ware und solche, die keine Lagerware ist kann bis zu einem Monat vor dem Abhol-/Liefertermin entgeltlos storniert werden. Erfolgt die Stornierung danach, fallen 25 % des vereinbarten Preises an. Erfolgt die Stornierung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Abhol-/Liefertermin, ist der volle Preis fällig.

4.       Bestellungen von Lagerware können bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Abhol-/Liefertermin entgeltlos storniert werden. Danach werden 25 % des vereinbarten Preises fällig. Wird die Bestellung von Sortimentsware innerhalb von 48 h vor dem vereinbarten Abhol-/Liefertermin storniert, wird der Preis vollständig fällig. Der Preis wird auch vollständig fällig, wenn die Ware bereits versandt wurde.

5.       Der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen durch den Veranstalter bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

6.       Eine Rückvergütung gebuchter, aber nicht in Anspruch genommener weiterer Leistungen, ist nicht möglich.

 

b.     Rücktritt durch uns

1.       Wird eine verlangte Vorauszahlung innerhalb der vereinbarten Frist nicht geleistet, so sind wir nach Mahnung und Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2.       Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen (wir können die Leistung unverschuldet nicht erbringen).

3.       Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag durch uns, hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Wir haben den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

7.     Sonstige Bestimmungen

1.       Sollten Sie wider Erwarten einmal Grund zu Beanstandungen haben, müssen diese unverzüglich bei Entgegennahme der Ware angezeigt werden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

2.       Unsere aktuellen Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte folgendem Link:

www.kloster-nimbschen.de/de/datenschutzerklaerung

 

8.     Zahlungsmodalitäten

1.       Bestellungen im Online-Shop können per PayPal oder Kreditkarte bezahlt werden.

Kreditkarte

Mit Abgabe der Bestellung übermitteln Sie uns gleichzeitig Ihre Kreditkartendaten. Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordern wir unmittelbar nach der Bestellung Ihr Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.

PayPal

Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

2.       Für Bestellungen per E-Mail, Telefon oder persönliche Bestellungen können auch Rechnungen ausgestellt werden.

 

9.     Rechnungen

1.       Rechnungen sind grundsätzlich nach 14 Kalendertagen nach Zugang beim Kunden und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.

2.       Der Besteller kann mit Gegenforderungen gegen uns nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.       Der Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt uns alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Veranstalter einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % abhängig zu machen.

 

10.   Schlussbestimmungen

1.       Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen haben in Textform zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

2.       Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Grimma.

3.       Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4.       Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der Ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.